Bestes Jugendkonto

Jugendkonto, was Erziehungsberechtigte und Jugendliche wissen sollten

Es wird Zeit, dass dein Kind sein eigenes Konto bei der Bank bekommt, denn das ist definitiv eine kluge Entscheidung. In der Schule wird das Thema Banken, Finanzen, usw. kaum behandelt. Zeit, sich als Elternteil zu involvieren. Ein guter Anfang wäre das Jugendkonto.

Das Jugendkonto bietet die Möglichkeit, deinem Kind frühzeitig den Umgang mit Geld zu lehren

Das Jugendkonto ist ein Girokonto für Teenager, welches sehr gute Konditionen hat. Es existiert keine Überziehungsfunktion, das heißt, dass man nicht ins Risiko läuft, sich zu verschulden. Viele Spezialisten befürworten es, zu Jugendkonten zu greifen, weil Kinder so schon von klein auf lernen können, mit Geld umzugehen.

Dein Kind kann so zum Beispiel Online-Banking recht leicht mit seinem eigenen Taschengeld lernen, außerdem ist es sehr leicht, Bargeld abzuheben. Wenn man ein Jugendkonto eröffnet, sollte man darauf achten, dass das Preisleistungsverhältnis stimmt. Das involviert zum Beispiel eine 0 Euro Jahresgebühr, eine gratis EC-Karte und viele Alternativen, gratis an Bankautomaten Bargeld zu beziehen. Dafür ist wichtig, bei welchem Geldautomatenverbund die zugehörige Bank ist.

Man kann sich einen Überblick über unterschiedliche Angebote und deren Preisleistungsverhältnis verschaffen, indem man sich zum Beispiel einen Girokonto-Vergleich ansieht. Aktuell gibt es eine Menge Direktbanken, welche gratis Girokonten mit ausgezeichneten Konditionen bereitstellen und neuen Kunden teilweise eine Prämie geben.

Die Eröffnung eines solchen Girokontos, kann sich für Teenager durchaus rentieren. Entscheidend dafür ist allerdings, sich die Bedingungen der Bank anzusehen, da es nicht jede Geldindustrie jugendlichen ermöglicht, ohne die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten, ein Girokonto eröffnen. Wer die Eröffnung eines Kontos über das Internet machen will, muss in der Regel volljährig sein, um dieses zu bekommen.

Die Menge an Geld, dass die Kinder über ihr Jugendkonto ausgeben können, ist meist eingeschränkt. Bei mehreren Konten liegt das Maximum bei 500 Euro. Die Geldsumme, welche den Kindern monatlich zur Verfügung steht, so steht es im Taschengeldparagraphen, hängt vom Einkommen derer Eltern ab.

So können Nachfahren von Leuten, die nicht viel Geld verdienen, rechtswirksame Geschäfte lediglich bis zu einer gewissen Geldsumme durführen, währenddessen die Geschäfte von Kinder von reichen Personen auch in höheren Summen als rechtwirksam zählen.

Mit einem Jugendkonto sollte man folgendes können

Banken und Konten sind gleich Banken und Konten? Falsch! Es gibt auch unter Jugendkonten bessere und schlechtere Konten.

Fangen wir erstmal damit an, was man sich von seinem Jugendkonto wünscht. Natürlich sollte das Jugendkonto gewisse Funktionen haben, welche man von solch einem wünscht: Summen einzahlen, auszahlen, überweisen, sammeln, im Internet oder präsent. Das sollte machbar sein und gratis. Denn Teenager verdienen eigentlich kaum oder gar kein Geld.

  • Das Konto soll gratis bei der Kontoführung sein
  • Im Inland sollte es gratis sein, sein Geld abzuheben, einzuzahlen und zu überweisen.
  • Das Weiteführen des Jugendkonto, wenn man volljährig wird
  • Optionale Karten für einen möglichen Aufenthalt im Ausland
  • Gratis Online-Banking
  • Darin enthaltene Debit-Karte
  • Im bestem Fall inklusive einer Guthabenverzinsung

FAQ zum Jugendkonto

Wie man ein Jugendkonto eröffnen sollte

Wenn ihr jugendlicher minderjährig ist und folglich nicht geschäftsfähig ist, müsst ihr, als Erziehungsberechtigte ein Konto für euer Kind eröffnen, beziehungsweise wenigstens eure Unterschrift unter euren Antrag schreiben.

Meist geht das sogar im Internet. Allerdings gibt es noch Filialbanken, bei welchen ihr noch präsent sein müsst, um ein Konto zu eröffnen.

Am schnellsten geht die Eröffnung ohne Drang da zu sein mit einem leichten Online-Antrag und folgender Identifizierung durch Postident oder Videoident.

Und immer im Hinterkopf behalten: wenn beide Elternteile erziehungsberechtigt sind, müssen beide unterschreiben.

Kann man das Nutzen des Kontos einschränken?

Normalerweise schon, da der Vertrag mit dem Konto, wegen der begrenzten Geschäftsfähigkeit zwischen den Erziehungsberechtigten und der Bank für das Kind gemacht wird.

Vorausgesetzt ist es, dass, je nach Bank, es durchaus möglich ist, das Nutzen des Kontos, die Verfügungen, usw. zu begrenzen. Außerdem haben Jugendkonten bis zum volljährig sein nur recht begrenzte Möglichkeiten.

Allerdings ist die Frage, ob eine härtere Reglementierung überhaupt Sinn ergibt, wenn man dem Jugendlichen dazu bringen möchte, finanziell souverän zu handeln, oder ob die Möglichkeit „Bildung anstatt Reglementierung“ in diesem Fall intelligenter wäre.

Existiert ein Unterschied zwischen Jugend- und Kinderkonten?

Beide Wörter werden als Synonyme für Konten benutzt, welche im Namen der Erziehungsberechtigten für eine Person unter 18 Jahren eröffnet werden können. Normalerweise spricht man dann von einem „Kinderkonto“, wenn dein Kind noch nicht 14 Jahre alt ist. Von da an ist das Kind jugendlich.

Rechtlich gesehen ist dein Kind von 7 bis 18 Jahren eingeschränkt geschäftsfähig, das heißt, dass das Kind nur mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten, wirksame Rechtsgeschäfte machen kann. Der Einkauf mit Taschengeld ist zwar erlaubt, aber bei Online-Käufen müssen die Erziehungsberechtigten der Kinder dem Einkauf erst zustimmen. Dasselbe zählt für größere Einkäufe des Minderjährigen